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BUSS- UND BETTAG Andachten und Gottesdienste im Kirchenkreis An der Agger

  • Kirchenkreis

Im Kirchenkreis An der Agger wird morgen am Mittwoch, 22. November 2023, der Buß- und Bettag gefeiert. Die evangelischen Kirchengemeinden laden zu Andachten und Gottesdiensten am Abend ein, so dass Berufstätige diesen kirchlichen Feiertag gut mit begehen können.

Buß- und Bettag 

Die Kirchengemeinden laden herzlich zu den Gottesdiensten in den Kooperationsräumen ein. 

Engelskirchen: Ev. Kirche 10 Uhr (9 Uhr: gemeinsames Frühstück)

Marienberghausen: Ev. Kirche 18 Uhr

Eckenhagen: Ev. Barockkirche 19 Uhr (mit Live-Stream)

Müllenbach: Ev. Kirche 19 Uhr 

Wiehl: Kath. Kirche 19 Uhr (ökumenische Feier)

Nümbrecht: Ev. Gemeindehaus 20 Uhr

Rosbach: Ev. Kirche Rosbach 17 Uhr; ev. Kirche Dattenfeld 18.30 Uhr, ev. Kirche Leuscheid 19 Uhr

Waldbröl: Ev. Kirche 20 Uhr (ökumenische Feier) 

 

Superintendent Michael Braun sagte in einer Andacht im Kreiskirchenamt, er bedauere es, dass der Buß- und Bettag kein Feiertag mehr ist. Für ihn sei der Buß- und Bettag ein besonderer Tag, an dem Zeit sei, sich seine eigenen Fehler und Schwächen anzusehen und Buße zu tun. Manche Schwächen seien vielleicht ein Spiegelbild der eigenen Stärken. "Manche unserer Schwächen haben wir lieb gewonnen und vielleicht brauchen wir sie auch." Dennoch: Am Buß- und Bettag sei Gelegenheit zur Einkehr und zum Innehalten, auch um über die vermeintlichen oder tatsächlichen Fehler der anderen nachzudenken, die wir ihnen vorhalten. Das Vergeben sei die Vorbedingung, um wieder zum Frieden zu finden - am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft und in der Familie.

"Der Buß- und Bettag ist eben kein normaler Tag, an dem wir ganz normal unsere Termine wahrnehmen", sagte Michael Braun. "Der Buß- und Bettag ist eine Chance, Buße und Gebet in den Mittelpunkt zu stellen und über Fragen menschlicher Fehlbarkeit, Umkehr und Gottes Vergebung nachzudenken."

Der Buß- und Bettag ist in Nordrhein-Westfalen kein staatlich geschützter Feiertag mehr. Er wurde Mitte der Neunzigerjahre abgeschafft zum Ausgleich des Arbeitgeberanteils an der Pflegeversicherung.

www.ekagger.de | jth | Foto: busstag.de 

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