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HERBSTSYNODE Doppelhaushalt ohne Gegenstimme beschlossen

  • Kirchenkreis

Auf der Kreissynode stellte Verwaltungsleiter Thomas Hildner den Haushalt 2023 / 2024 des Kirchenkreises An der Agger vor. Und das war etwas Besonderes: Dies war der erste Doppelhaushalt

Verwaltungsamtsleiter Thomas Hildner erläuterte den Haushaltsplan für die Jahre 2023/2024. Im Jahr 2023 werde für die Ev. Kirche im Rheinland mit einem Kirchensteueraufkommen in Höhe von 764 Mio. Euro gerechnet. Damit sei das Vor-Corona Niveau wieder erreicht. Für den Kirchenkreis An der Agger ergibt sich daraus für das Jahr 2023 eine Erhöhung des garantierten Betrages je Gemeindeglied von 213 Euro auf 234 Euro und für das Jahr 2024 von 234 auf 242 Euro. In absoluten Summen sind dies 17,9 Mio. Euro in 2023 und 18,2 Mio. Euro in 2024.

Davon werden im Jahr 2023 13,97 Mio. Euro und im Jahr 2024 14,17 Mio. an die 24 Kirchengemeinden verteilt. Dabei greift erstmals das neun Gemeinde-Finanzierungssystem: Demnach erhält jede Kirchengemeinde einen Sockelbetrag in Höhe von 50.000 Euro und rund 105 Euro pro Gemeindeglied. Über die Verwendung des sich daraus ergebenden Betrages kann jede Kirchengemeinde eigenverantwortlich entscheiden.

Der Kirchenkreis selber erhält 21 Prozent der Kirchensteuereinnahmen: 4,19 Mio. Euro für 2023 und 4,25 Mio. Euro für 2024. Davon geht wie jedes Jahr 1 Prozent an die Vereinte Evangelische Mission (VEM). Mit einem Betrag in Höhe von 825.000 Euro im Jahr 2023 bzw. 863.000 Euro im Jahr 2024 bringt sich der Kirchenkreis in den Bereichen Seelsorge bzw. Diakonie mit ein. Dies sind zum Beispiel die Telefon-, Krankenhaus- oder Notfallseelsorge sowie die verschiedenen diakonischen Beratungsstellen (Erziehungs-, Familien-, Ehe-, Lebensberatung; Schuldner- und Insolvenzberatung; Flüchtlingsberatung; oder Fachberatungs Wohnungsnot.) 

Weitere rund 1,2 Mio Euro tragen Land, Kreis und Kommunen zu diesen Aufgaben bei. 

Die weiteren Mittel gehen vor allem in die Bereiche Bildung, öffentliche Verantwortung, Gemeindeaufbau, Ökumene, Leitung, Aufsicht und Verwaltung.

75.000 Euro für Immobilienmanagement 

Neu eingestellt in den Haushalt wurden 75.000 Euro für ein Immobilienmanagement. Hintergrund ist, dass die kirchlichen Gebäude bis 2035 klimaneutral sein sollen. Damit verbunden ist bis 2027 eine Analyse, welche Gebäude dauerhaft erhalten werden und wie diese bis 2035 klimaneutral umgebaut werden können.

Für die Jahre 2023 und 2024 wird mit einem Fehlbetrag in Höhe von 95.000 Euro und 62.000 Euro im kreiskirchlichen Haushalt gerechnet. Allerdings können sich die Folgen des Krieges in der Ukraine, die hohe Inflation und eine drohende Rezession noch negativ auf die Planungen auswirken.

Und bereits heute ist abzusehen, dass die Kirchensteuereinnahmen wegen des demografischen Wandels ab Mitte der Zwanzigerjahre zurückgehen werden.

Zuvor hatte Heiko Cordes, Abteilungsleiter Finanzen des Kirchenkreises, über die neue Rechtslage hinsichtlich der Umsatzsteuer informiert. An Beispielen erläuterte Cordes das umfangreiche Steuersystem und versicherte, dass der Kirchenkreis die Gemeinden nicht im Regen stehen lässt. Der Paragraf 2b UStG betrifft eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes dahingehend, dass juristische Personen des öffentlichen Rechtes (jPdöR) - das heißt Bund, Länder, Kommunen- für einige Leistungen Umsatzsteuer abführen müssen.

Dies betrifft im Kirchenkreis hauptsächlich die Kirchengemeinden, die im Holzverkauf tätig sind. Unter einem Erlös von 22.000 Euro liegt dies im Rahmen der Kleinunternehmertätigkeit. Von den 24 Kirchengemeinden betrifft die Umsatzsteuerpflicht voraussichtlich nur zehn Gemeinden. Das Verwaltungsamt wird nach einer steuerlichen Bestandsaufnahme die Kirchengemeinden unterstützen.

HERBSTSYNODE Stehen wir auf, gerade jetzt

www.ekagger.de | jth | Text: Vera Marzinski | Fotos: Kirchenkreis An der Agger/V. Marzinski

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Verwaltungsamtsleiter Thomas Hildner erläuterte die Kirchensteuerhochrechnung und stellte den geplanten Haushalt für 2023 und 2024 vor

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Heiko Cordes ist Leiter der Abteilung Finanzen

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Der Haushalt wurde einstimmig beschlossen - ohne Gegenstimme. Ein Novum in der Geschichte der Kreissynode