Kircheneintritt

Die Kirche ist die Heimat des Glaubens

Es gibt gute Gründe 

Jedes Jahr treten in Deutschland rund 40.000 Menschen in die evangelische Kirche ein. Es gibt es gute Gründe für den Eintritt in die Kirche: Sie möchten kirchlich heiraten oder Taufpate eines Kindes sein? Sie möchten kirchlich bestattet werden? Sie suchen Trost in einer veränderten Lebenssituation? Sie wollen die Kirche in ihrem diakonischen Dienst an der Allgemeinheit unterstützen? Sie möchten die Gemeindearbeit vor Ort unterstützen? Sie möchten eine Gemeinschaft, eine Gemeinde erleben? Sie möchten Teil der weltweiten evangelischen Kirche werden? Vor allem: Sie möchten die Kraft des Glaubens erleben?!

Kircheneintrittsstelle in Köln 

Sie können sich an das Gemeindebüro oder den Pfarrer oder die Pfarrerin der für Sie zuständigen Kirchengemeinde an Ihrem Wohnort oder einer anderen Gemeinde wenden. 

Der einfachste Weg: Sie gehen in eine der Zentrale Kircheneintrittsstellen in der Evangelischen Kirche im Rheinland. Für Oberbergerinnen und Oberberger ist die nächste Kircheneintrittsstelle im Foyer der AntoniterCitykirche in Köln (Schildergasse), geöffnet Dienstag: 14 Uhr bis 18 Uhr; Mittwoch bis Samstag: 12 Uhr bis 16 Uhr; Kontakt: kircheneintritt-koeln@ekir.de oder per Telefon: 0221 / 92 58 46-16 (zu den Öffnungszeiten). 

Sie können sich auch bei Superintendent Pfarrer Michael Braun in der Superintendentur des Kirchenkreises An der Agger melden unter 02261 - 7009-42.

Zur Übersicht unserer Kirchengemeinden im Oberbergischen Kreis und in Windeck.  Rufen Sie einfach an, schreiben Sie eine E-Mail oder kommen Sie vorbei. 

Wiedereintritt

Sie sind nach ihrer christlichen Taufe aus der Kirche ausgetreten, wollen aber wieder eintreten? Bei getauften Menschen ist der Wiedereintritt in die evangelische Kirche unproblematisch, denn ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig. Die Taufe bleibt immer bestehen.

Für den Wiedereintritt benötigt wird nur:

  • der Personalausweis
  • die Taufurkunde (oder eine Bescheinigung über Taufdatum und Taufort) oder die Konfirmationsurkunde
  • die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht 

Liegen Ihnen diese Dokumente nicht mehr vor, reicht eine Erklärung während des Gesprächs

Ohne „Glaubensprüfung“ oder große Verwaltungsformalitäten nimmt die Kirchengemeinde Sie wieder in die Kirche auf. 

Sie möchten Ihre Rückkehr in die Kirche feierlicher gestalten? Dann freut sich die Kirchengemeinde, Sie im Gottesdienst oder in einer kurzen Aufnahmezeremonie wieder in der Kirche willkommen zu heißen.

Kirchensteuer für Ihre Kirche vor Ort 

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos. Als Kirchenmitglied sind Sie kirchensteuerpflichtig, sofern Sie auch Lohn- oder Einkommensteuer bezahlen. Ihre Kirchensteuern kommen nach dem Kirchensteuer-Ortsprinzip der Kirche vor Ort zugute. Mehr Infos unter Kirchensteuer in der rheinischen Kirche. 

Wir freuen uns auf Sie!