Kreissynode
Leitung des Kirchenkreises
Die Kreissynode
- leitet den Kirchenkreis
- formuliert Ziele und Aufgaben im Kirchenkreis,
- legt den kreiskirchlichen Haushalt fest und beschließt die Umlagen des Kirchenkreises,
- berät theologische, kirchliche, soziale und gesellschaftliche Themen,
- wählt die Superintendentin / den Superintendenten und die übrigen Mitglieder des Kreissynodalvorstandes sowie die Synodalbeauftragten,
- verabschiedet die Personalplanung im Kirchenkreis und überprüft den Pfarrstellen-Rahmenplan,
- beschließt über die Finanzen des Kirchenkreises
- achtet darauf, dass die Kirchengemeinden ihre Aufgaben erfüllen
Die Mitglieder der Kreissynode werden alle vier Jahre bestimmt. Die Synode tritt zwei Mal im Jahr zusammen. Die Kreissynode besteht aus den Mitgliedern des Kreissynodalvorstandes, den Delegierten der 24 Kirchengemeinden (Pfarrerinnen/Pfarrer und Presbyterinnen/Presbyter), den Pfarrerinnen und Pfarrern in übergemeindlichen Tätigkeitsfeldern und sowie berufenen Mitgliedern.
Synodalbeauftragte des Kirchenkreises
Zur Kreissynode gehören die 40 Synodalbeauftragten, die sich um kirchliche Arbeitsbereiche kümmern.
Liste der Synodalbeauftragungen im Kirchenkreis An der Agger.
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