Alles unter einen Hut bekommen - Kindererziehung und/oder Pflege, Haushalt, Partnerschaft, Beruf – dieses Spannungsfeld lässt Mütter/Väter und Pflegende früher oder später an ihre Grenzen stoßen.
Insbesondere dann, wenn weitere Belastungen hinzukommen wie etwa finanzielle Nöte, Partnerschaftskonflikte oder gesundheitliche Probleme innerhalb der Familie, kann der Dauerstress Auswirkungen auf die Gesundheit haben.
Haben Sie Ihre persönliche Grenze erreicht?
Wenn Ihre Kraftreserven aufgebraucht sind, können Sie das Angebot einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen. In der dreiwöchigen Kurmaßnahme werden Sie darin unterstützt, gut auf sich und Ihre Gesundheit zu achten und diese wiederaufzubauen. Die dort erlernten Techniken können Ihnen Hilfe sein, anders mit Stress umzugehen und sich selbst dabei nicht zu vergessen.
Ihr Weg zur Kur
Christine Lavrenchuk, Beraterin des Evangelischen Kirchenkreises An der Agger, unterstützt Mütter, Väter und pflegende Angehörige, die Hürden der Antragstellung erfolgreich zu meistern. Die Beratung ist kostenfrei.
1. Terminvergabe:
Laden Sie die folgenden Unterlagen herunter und schicken Sie diese ausgefüllt und unterschrieben per Email (als pdf, bitte keine Fotos) oder postalisch an:
muettergenesung.anderagger@~@ekir.de
oder
Kirchenkreis An der Agger
Kurberatung
Auf der Brück 46, 51645 Gummersbach
Acht Unterlagen für Sie zum Download
3. Schweigepflicht Krankenkasse
4. Einwilligung Datenweitergabe
5. Einwilligung Nutzung Buchungssystem Müttergenesungswerk
Nach Eingang der Unterlagen wird ein Terminvorschlag für das Beratungsgespräch an Sie rausgegeben. Dieser kann persönlich oder telefonisch wahrgenommen werden.
2. Beratungsgespräch:
Im Beratungsgespräch wird gemeinsam mit Ihnen besprochen, was Ziele und Voraussetzungen einer Kurmaßnahme sind. Auch wird gemeinsam nach geeigneten Kurkliniken geschaut und das Gespräch mit Ihrem Hausarzt/ Ihrer Hausärztin vorbereitet.
3. Arztbesuch
Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin bespricht mit Ihnen, ob eine Kurmaßnahme für Sie in Frage kommt, welche Indikationen vorliegen und stellt die jeweilige Verordnung aus. Diese ist die Grundlage des Antrags bei Ihrer Krankenkasse.
4. Beantragung der Kurmaßnahme
Sofern alle Unterlagen vorliegen, kann nun über die Beratungsstelle für Sie der Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, werden Sie auch hierbei weiterhin durch die Beratungsstelle betreut.
5. Wieder zu Hause
Im Anschluss an die Kurmaßnahme besteht die Möglichtkeit, in der Beratungsstelle ein Gespräch mit Weitervermittlung zu Nachsorge- oder weiterführenden Angeboten wahrzunehmen.
Unsere Mutter-Kind-Kur-Beratung für Sie
Sie können diese diakonische Arbeit mit Ihren Spenden unterstützen. Zu unserem Kirchenkreis-Spendenportal.
Kontakt:
Diakonie Kurberatung Mutter/Vater/Kind und Pflegende
www.ekagger.de | jth | Foto: Cornelia Hoffmann