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Evangelische Kirche setzt auf Schutzkonzepte

  • Aktuell, Glaube & Seelsorge, Bildung & öffentliche Verantwortung, Kirchenkreis

In der Evangelischen Kirche im Rheinland gelten Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende der evangelischen Kirche. Es gibt klare Verfahrenswege und Hilfen für Betroffene

Das „Kirchengesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ gilt seit dem 1. Januar 2021. Es verpflichtet Kirchenkreise, Gemeinden und Einrichtungen unter anderem dazu, Schutzkonzepte zu erstellen und Mitarbeitende flächendeckend zu schulen. Die rheinische Kirche hat sich bereits seit der Jahrtausendwende auf ein geregeltes Verfahren im Umgang mit Verdachtsmeldungen verständigt. 2002 erschienen unter dem Titel „Die Zeit heilt keineswegs alle Wunden“ erstmals Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt.

Eine systematische Präventionsarbeit ist seit Jahren fester Bestandteil aller Bemühungen, Kinder und Jugendliche, aber auch alle anderen Menschen innerhalb der Kirche vor der Verletzung ihrer sexuellen Selbstbestimmung zu schützen.

Betroffene, Meldepflichtige und alle Interessierten finden Positionen, Materialien und Kontakte auf der Homepage der Evangelischen Kirche im Rheinland: ww2.ekir.de/thema/missbrauch-sexualisierte-gewalt

 

Kontakt

Die Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung in der Evangelischen Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung bietet Betroffenen vertrauliche Beratung an. Ansprechpartnerin Claudia Paul ist unter Tel. 0211 3610-312 erreichbar. Claudia Paul ist auch für Intervention und gemeinsam mit Juliane Arnold für Prävention zuständig.

In der Fachstelle  für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVVS) bei der Diakonie RWL ist Teresa Thater Ansprechpartnerin für Betroffene, die Anträge auf Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids stellen möchten. Erreichbar ist sie unter Tel. 0211 6398-494.

Die Meldestelle im Landeskirchenamt ist erreichbar unter Tel. 0211 4562-602 und per Mail an meldestelle@~@ekir.de. Für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende besteht nach dem Kirchengesetz Meldepflicht bei begründetem Verdacht auf sexualisierte Gewalt.

 

Schutzkonzept im Kirchenkreis An der Agger

Im Kirchenkreis An der Agger gilt seit dem 20. November 2020 das "Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt (aktualisiert: Stand Juni 2021)". Darin sind verbindliche Vorgaben für die in den Einrichtungen und Diensten des Evangelischen Kirchenkreises An der Agger Tätigen formuliert. So soll die Prävention vor sexualisierter Gewalt garantiert werden.  Der Kirchenkreis macht sich stark für den Schutz besonders von Kindern, Jugendlichen, hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen und Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen. Die Grundlage der Arbeit ist das christliche Menschenbild und der Auftrag der kirchlich-diakonischen Arbeit, sich für das Wohl von Menschen zu engagieren.

Die Meldestelle im Landeskirchenamt für Betroffene von sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende der evangelischen Kirche ist erreichbar unter Tel. 0211 4562-602 und per Mail an meldestelle@~@ekir.de. Für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende besteht nach dem Kirchengesetz Meldepflicht bei begründetem Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch andere Mitarbeitende der evangelischen Kirche.

www.ekagger.de | jth | Grafik: Ekir.de | Aktualisiert: 28.10.2021

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Auf der Homepage der rheinischen Kirche gibt es einen Service für Betroffene und Meldepflichtige.